Nutzungsordnung

Nutzungsordnung des Bürgernetzträgervereins ASAMnet e.V.

  1. Account
    Account im Sinne dieser Nutzungsordnung sind die Benutzerkennung (der Login-Name und das dazugehörende Passwort), sowie die damit verbundene Genehmigung, die Dienste von ASAMnet e.V. zu nutzen.
     
  2. Leistungsbeschreibung
    1. In jeder Mitgliedschaft sind nach Absprache mit der Vorstandschaft der Zugang und die Nutzung der vereinseigenen Einrichtungen enthalten.
    2. Jedes Mitglied erhält zur Mitgliedschaft ein Entgelt pflichtiges Leistungspaket, in dem mindestens ein Account, eine E-Mail-Adresse und ein Serverzugang enthalten sind, zur freien rechtskonformen Verfügung.        
    3. Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins und sind durch diese begrenzt. Der Nutzer hat insbesondere keinen Rechtsanspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internetdiensten.        
    4. Für die Bereitstellung von Leistungen über die in Abs. 1 und 2 genannten hinaus, behält sich der Verein die Erhebung von weiteren Entgelten vor. 
       
  3. Haftung
    Der Verein ASAMnet e.V., seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen die Haftung, gleich aufgrund welcher Rechtsgrundlage, für Schäden die den Mitgliedern durch die Nutzung der Dienste, der Einrichtungen oder Veranstaltungen des Vereins, des Vereins, seiner Organe oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstehen grundsätzlich für alle Arten von Pflichtverletzungen und Schäden aus, sofern Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
    Insbesondere gilt:   
    1. Für Schäden, die daraus entstehen, dass die Dienste von ASAMnet e.V. nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber den Mitgliedern keine Haftung. Es besteht insoweit kein Anspruch des Mitglieds auf eine uneingeschränkte oder störungsfreie Nutzung der Dienste (vgl. 2.3.)
    2. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die den Mitgliedern durch Viren, Würmer oder ähnlichem Schadcode entstehen. Das Mitglied ist insoweit selbst verpflichtet eigene geeignete Schutzvorkehrungen (Virenscanner etc.) zu treffen.
    3. Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die übermittelten und bereitgestellten Informationen und Daten, sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dafür dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.
    4. Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen die Haftung für Schäden, welche sich aus der Filterung oder Nichtfilterung des E-Mail-Verkehrs ergeben können, aus. Insbesondere haftet ASAMnet e.V. insoweit nicht für E-Mails, welche infolge der verwendeten Technik oder der durch das Mitglied oder ASAMnet e.V. getätigten Einstellungen, fehlerhaft gefiltert bzw. nicht zugestellt wurden.
       
    1. Nutzungsberechtigte        
      1. Nutzungsberechtigte sind ausschließlich Personen, die sich mit den vorliegenden Bestimmungen bei Eintritt in den Verein schriftlich einverstanden erklären oder bei bestehender Mitgliedschaft etwaigen Änderungen der Nutzungsordnung durch Nutzung der Dienste zustimmen.        
      2. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Als Nachweis gilt die Unterschrift der Eltern auf dem Mitgliedsantrag.        
      3. Bei Schülermitgliedschaften ist regelmäßig ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Das maximale Alter für eine Schülermitgliedschaft liegt bei 28 Jahren zu Beginn eines Geschäftsjahres.        
      4. Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann entzogen werden, wenn gegen die vorliegende Nutzungsordnung oder gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungsfreiheit des Einzelnen auf eine bestimmte Zeitspanne zu beschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller Nutzer erforderlich ist.  
         
    2. Minderjährige     
      Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Nutzung des Accounts durch ihre Kinder zu kontrollieren. Zu dieser Kontrolle verpflichten sich die Erziehungsberechtigten durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung oder durch die Einwilligung zum Vereinsbeitritt des Kindes.  
       
    3. Überlassung des Accounts     
      Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist nur mit Genehmigung von ASAMnet e. V. zulässig.  
       
    4. Protokoll     
      Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe für interne Zwecke zu protokollieren.  
       
    5. Mißbräuchliche Nutzung  und Freistellung von Schadensersatzansprüchen Dritter
      1. Mißbräuchliche Nutzung kann den Entzug des Accounts und gegebenenfalls zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Das Recht zur Einleitung solcher Konsequenzen behält sich ASAMnet e. V. vor.        
      2. Die Nutzung von ASAMnet e. V. ist vor allem und insbesondere dann mißbräuchlich,              
        1. wenn das Vorgehen des Nutzers gegen die Nutzungsordnung oder einschlägige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere rechtliche Bestimmungen wie das Strafgesetz, das Jugendschutzgesetz oder das Datenschutzgesetz, verstößt.              
        2. wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern (z. B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informelle Selbstbestimmung, Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug).              
        3. wenn sie die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen von ASAMnet e. V. gefährdet.              
        4. wenn grob gegen die Netiquette (allgemeines Netzverhalten) verstoßen wird.              
        5. wenn sie dem Verein schadet. 
      3. Das Mitglied haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter ist das Mitglied verpflichtet, den Verein und dessen Organe freizustellen, sofern es nicht nachweist, dass es die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
         
    6. Email Filterung / Schutz vor Spam, Viren und anderem Schadcode        
      1. ASAMnet e. V. behält sich das Recht vor, eingehende und ausgehende E-Mails, mit den technischen Möglichkeiten auf Spam, Viren- und Schadcode zu prüfen, um Schaden von seinen Mitgliedern abzuhalten.        
      2. Mit Abschluß einer Mitgliedschaft bei ASAMnet e. V. erklären sich alle Mitglieder mit diesen Spam-, Virus- und Schadprogramm-Schutz-Maßnahmen einverstanden und stimmen einer standardmäßig aktivierten Filterung ausdrücklich zu. Die Bestandsmitglieder erklären sich durch die weitere Nutzung der Dienste mit diesen Grundeinstellungen einverstanden. Jedes Mitglied kann diese Grundeinstellungen für jedes seiner Postfächer individuell ändern und nach seinem Belieben ein- und ausschalten.        
      3. ASAMnet e. V. ist berechtigt, die Spam- und Virenschutz-Maßnahmen jederzeit ohne vorherige Ankündigung an die technischen Erfordernisse anzupassen.        
      4. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen gehören unter anderem die im folgenden genannten Möglichkeiten:              
        1. Der serverweite Schutz gegen bekanntermaßen SPAM-versendende Mailserver. Dieser Schutz wird global von ASAMnet e. V. für alle Mitglieder konfiguriert und kann durch das Mitglied nicht individuell angepaßt werden. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diesen Schutz für seinen E-Mail Account (Postfach) selbst ein- bzw. auszuschalten. Für bestehende und neue E-Mail-Accounts ist dieser Schutz standardmäßig eingeschaltet. Durch Vereinsbeitritt oder Nutzung der Dienste erklärt sich das Mitglied mit dieser Standardeinstellung einverstanden. Die Änderung dieser Einstellung kann nach Belieben durch das Mitglied vorgenommen werden.              
        2. Der individuelle Spam-Schutz welcher durch jedes Mitglied in einem Spamtool selbst verwaltet und trainiert werden kann. Dieser Schutz kann für jeden E-Mail-Account (Postfach) separat konfiguriert und abgeschaltet werden. Für bestehende und neue E-Mail-Accounts ist dieser Schutz standardmäßig eingeschaltet. Durch Vereinsbeitritt oder Nutzung der Dienste erklärt sich das Mitglied mit dieser Standardeinstellung einverstanden. Die Änderung dieser Einstellung kann nach belieben durch das Mitglied vorgenommen werden.              
        3. Die Virenprüfung von E-Mails. E-Mails die Viren/Würmer/Trojaner und/oder anderen schädlichen Code (z. B. Phishing-E-Mails) enthalten, werden elektronisch mit aktuellen Virenbeschreibungen verglichen, gefiltert und in Quarantäne genommen. Das Mitglied erhält für jede betroffene E-Mail automatisiert eine Benachrichtigung. Die betroffene, in Quarantäne genommene E-Mail kann dem Mitglied auf Wunsch und auf eigenes Risiko zugestellt werden. Die Vorhaltezeit der E-Mail im Quarantäne-Verzeichnis wird mit der Benachrichtigung bekannt gegeben. Nach Ablauf der Frist ist ASAMnet e. V. berechtigt, diese E-Mails ohne weitere Nachfrage zu löschen. Durch Vereinsbeitritt oder Nutzung der Dienste erklärt sich das Mitglied mit diesem Vorgehen einverstanden.              
        4. Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung, egal aufgrund welcher Rechtsgrundlage, gegenüber den Mitgliedern oder Dritten, welche sich aus der Filterung oder Nichtfilterung des E-Mail-Verkehrs ergeben können, aus, soweit dies nach den gesetzlich vorgeschriebenen Maßgaben zulässig ist. Insbesondere haftet ASAMnet e.V. nicht für E-Mails, welche infolge der verwendeten Technik oder der durch das Mitglied oder ASAMnet e.V. getätigten Einstellungen, fehlerhaft gefiltert bzw. nicht zugestellt wurden. 
           
    7. Vereinsaustritt     
      Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ansprüche des Mitglieds auf jegliche Leistungen des Vereins. ASAMnet e. V. hat insbesondere keine Verpflichtung, Daten zu sichern bzw. Domains nach Ende der Mitgliedschaft zu halten.     
      ASAMnet e. V. ist berechtigt, alle von Dritten für das Mitglied bezogenen Leistungen sofort nach Ende der Mitgliedschaft zu kündigen bzw. den Dritten über die Kündigung zu informieren.     
      Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass es ausschließlich in der eigenen Verantwortung des Mitgliedes liegt, seine Daten rechtzeitig vor Ende der Mitgliedschaft zu sichern und eventuell vorhandene Domains rechtzeitig vor Ende der Mitgliedschaft zu transferieren.
       
    8. Haftung     
      Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für mißbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung. Insbesondere haften die Nutzer für schuldhaft verursachte Schäden an den Einrichtungen des Bürgernetzträgervereins ASAMnet e.V. sowie für jedwede Folgeschäden die sich aus mißbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung ergeben.
       
    9. Sonderregelungen     
      Ausnahmen zur Nutzungsordnung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Bürgernetzträgerverein ASAMnet e.V.. 
       
    10. Änderungsvorbehalt        
      1. Der Vorstand von ASAMnet e. V. behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Bekanntgabe erfolgt über die elektronischen Medien des Vereins.        
      2. Das Mitglied erklärt sich mit jeder neuen Nutzung mit der aktuell gültigen Nutzungsordnung einverstanden. Ferner verpflichtet es sich, diese auf Änderungen oder Ergänzungen regelmäßig, selbstständig zu überprüfen. 
         
    11. Unwirksamkeit     
      Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsordnung unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer ungültigen oder unvollständigen oder einer ungültig oder unvollständig gewordenen Regelung soll eine Regelung treten, die der ursprünglich gewollten Regelung wirtschaftlich und inhaltlich am nähsten kommt und rechtlich zulässig ist. 

     

    Diese Nutzungsordnung wurde vom Vorstand am 29.09.1997 aufgestellt und am 18.09.2006, 18.12.2006 sowie am 27.03.2010 ergänzt und angepasst.

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