Liebe Mitglieder des ASAMnet e.V.,
hiermit laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung für das Vereinsjahr 2025 ein.
Termin: Dienstag 12.11.2026 um 18:00 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus Karmensölden (OT Schäflohe)
In der Schäflohe 2; 92224 Amberg OT Schäflohe
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Berichte der Vorstandschaft für das Geschäftsjahr 2025
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Kassenbericht
- Revisionsbericht
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Kassiers und er Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahlen der Vorstandschaft
- Bildung eines Wahlausschusses
- Neuwahl des 1. Vorsitzenden
- Neuwahl des 2. Vorsitzenden
- Neuwahl des Kassiers
- Neuwahl des Schriftführers
- Neuwahl der Beisitzer
- Neuwahl der Kassenprüfer
- Beschlussfassungen zur Zukunft des ASAMnet e. V.
- Die Hintergründe und Beschlussvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 sind in Anlage 1 erläutert.
- Wünsche und Anträge
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß § 6 Abs. 4 unserer Satzung bis spätestens 05. November 2026 schriftlich oder per E-Mail beim 1. Vorsitzenden Michael Wagner oder der Vorstandschaft einzureichen.
Aufgrund der anstehenden Entscheidungen über die Zukunft unseres Vereins bitten wir um eine rege Beteiligung an der Mitgliederversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstandschaft ASAMnet e. V.
Hinweise zur Mitgliederversammlung:
- Pro Mitgliedschaft ist eine Person stimmberechtigt.
- Bitte halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit und teilen Sie diese vor Beginn der Versammlung bei der Anmeldung mit, um eine zügige Registrierung und Überprüfung der Stimmberechtigung zu ermöglichen.
Anlage 1 – Zukunft des ASAMnet e. V.
Hintergründe und Beschlussvorlagen
Ausgangslage
Der ASAMnet e. V. wurde am 18.09.1997 als Betreiber des Bürgernetzes gegründet. Seit über 29 Jahren erfüllen engagierte Mitglieder und die Vorstandschaft ehrenamtlich den satzungsgemäßen Auftrag.
Während die Vereinsangebote weiterhin genutzt werden, nimmt die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung seit Jahren ab. Der technische Betrieb, die Verwaltung und die Mitgliederbetreuung lasten mittlerweile auf wenigen ehrenamtlichen Schultern.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch gesetzliche Vorgaben, zunehmende IT-Sicherheitsbedrohungen, technische Entwicklungen und höhere Betriebs- und Lizenzkosten.
Die Vorstandschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der bisherige technische Betrieb und Leistungsumfang unter diesen Bedingungen langfristig nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden können.
Der Ausfall einzelner Verantwortlicher kann bereits erhebliche Auswirkungen auf den laufenden Betrieb haben.
Daher ist eine grundlegende Entscheidung über die Zukunft des Vereins erforderlich.
Beschlussfassung A – Einstellung der Hotline
Die Mitgliederversammlung beschließt, den zentralen Hotline- und Supportbetrieb aus personellen und organisatorischen Gründen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder im Sinne des Bürgernetzgedankens bleibt weiterhin möglich.
Beschlussfassung B – Zukünftige Ausrichtung des Vereins
Der Mitgliederversammlung werden drei mögliche Handlungsrichtungen zur Beratung und Abstimmung vorgelegt:
1. Fortführung des technischen Eigenbetriebs
Der bisherige Betrieb wird fortgeführt. Innerhalb von sechs Monaten sollen geeignete aktive Mitglieder gewonnen werden, die verbindlich Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Die Mitgliederversammlung legt hierzu konkrete Maßnahmen fest. Ohne der Festlegung konkreter Maßnahmen steht diese Option nicht zur Abstimmung. Die Vorstandschaft wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und die Fortführung des Eigenbetriebs sicherzustellen, soweit die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
2. Umstellung auf externe Dienstleister
Der technische Eigenbetrieb wird perspektivisch ganz oder teilweise durch externe Dienstleister ersetzt. Der Verein übernimmt weiterhin organisatorische Aufgaben. Hierdurch können höhere Kosten und Änderungen des Leistungsumfangs entstehen. Die Vorstandschaft wird beauftragt, den Eigenbetrieb mit externe Dienstleister zu ersetzen.
3. Geordnete Einstellung des technischen Betriebs
Die schrittweise Einstellung des technischen Betriebs und der angebotenen Dienstleistungen wird vorbereitet. Dabei sind bestehende Verpflichtungen, Kündigungsfristen und die Interessen der Mitglieder zu berücksichtigen. Eine gegebenenfalls erforderliche Satzungsänderung oder Vereinsauflösung bedarf einer gesonderten Beschlussfassung.
Abschließender Hinweis
Ein unveränderter Fortbestand der bisherigen Leistungen kann ohne ausreichende personelle, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen nicht mehr zugesichert werden.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die vorrangig weiterzuverfolgende Ausrichtung des Vereins. Die erforderlichen weiteren Maßnahmen und Beschlüsse werden in der Mitgliederversammlung erarbeitet und abgestimmt.












